Jemenchamäleon
🌡️ Temperatur: 24 – 30 °C
☀️ Sonnenplatz: 35 – 40 °C
🌙 Nachttemperatur: 18 – 22 °C
💧 Luftfeuchtigkeit: 50 – 80 % mit regelmäßigen Sprühphasen
🏡 Terrariumgröße: ab 120 × 60 × 120 cm für ein adultes Tier
🦎 Verhalten: tagaktiv, aufmerksam, territorial und sehr interessant zu beobachten
👥 Haltung: Einzelhaltung empfohlen
🌿 Einrichtung: viele Kletteräste, Pflanzen, unterschiedliche Temperaturzonen und gute Belüftung
🦗 Futter: Heimchen, Grillen, Heuschrecken, Schaben und weitere geeignete Futterinsekten
🥬 Zusatzfutter: gelegentlich pflanzliche Kost wie Löwenzahn, Salat oder Blätter
👉 Tipp: Hochwertige UV-Beleuchtung und eine regelmäßige Vitamin- und Mineralstoffversorgung sind für gesunde Tiere unverzichtbar.
💦 Wasser: Chamäleons trinken meist Wassertropfen von Blättern. Regelmäßiges Sprühen oder eine Beregnungsanlage sind wichtig.
€129,00
Besonderheit
Das Jemenchamäleon beeindruckt durch:
✅ seinen markanten Helm auf dem Kopf
✅ faszinierende Farbwechsel
✅ unabhängige Augenbewegungen
✅ außergewöhnliches Jagdverhalten mit der Schleuderzunge
✅ seine majestätische Erscheinung
Ein echtes Highlight für jeden Terraristik-Liebhaber.
Wichtig:
Jemenchamäleons benötigen:
✔️ starke UV-Beleuchtung
✔️ gute Belüftung
✔️ abwechslungsreiche Ernährung
✔️ ausreichend Höhe im Terrarium
Eine dauerhafte Haltung in zu kleinen oder schlecht belüfteten Terrarien kann zu gesundheitlichen Problemen führen.
Unser Tipp aus dem Tropenzentrum Hartberg
👉 Chamäleons gehören zu den anspruchsvolleren Terrarientieren und benötigen eine durchdachte Haltung.
Wir helfen gerne bei:
Terrarienplanung
- Beleuchtung und UV-Technik
Beregnungsanlagen
- Ernährung
Supplementierung
- artgerechter Einrichtung
Mit seinen faszinierenden Augen, den beeindruckenden Farben und dem
einzigartigen Verhalten zählt das Jemenchamäleon zu den spektakulärsten Reptilien der Terraristik.“ 🦎🌿✨
⚠️ Wichtiger Hinweis zur Haltung von Reptilien & Amphibien in Österreich
Seit Inkrafttreten des österreichischen Tierschutzgesetzes am 01.01.2005 sind zahlreiche Reptilien und Amphibien in Österreich meldepflichtig.
Die Meldung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. dem Magistrat gemäß:
👉 § 25 Tierschutzgesetz (BGBl. I Nr. 118/2004)
Die Meldung muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb erfolgen.
Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf über die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Haltungsanforderungen.
Bei Fragen zur artgerechten Haltung, Terrariengröße, Beleuchtung oder Technik beraten wir im Tropenzentrum Hartberg gerne persönlich.
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