Tropenzentrum Hartberg
EINFACH ANDERS EINFACH BESSER !!!

Kronengecko

Correlophus ciliatus
 „Ruhig, faszinierend und mit einzigartigem Aussehen“
– ein beliebter Klettergecko für tropische Terrarien.
 

🌡️ Temperatur: 22 – 27 °C
💧
Luftfeuchtigkeit: 60 – 80 %
🏡
Terrariumgröße: ab 50 × 50 × 80 cm für ein adultes Tier
🦎
Verhalten: ruhig, nachtaktiv, kletterfreudig und interessant zu beobachten
👥
Haltung: einzeln, paarweise oder Weibchengruppen möglich
⚠️ Männchen nicht zusammen halten
🌿
Einrichtung: hohe Terrarien mit Ästen, Korkröhren, Pflanzen und vielen Klettermöglichkeiten
🍌
Futter: spezielles Kronengecko-Futter, Fruchtbrei sowie gelegentlich passende Futterinsekten
👉
Tipp: Eine abwechslungsreiche Ernährung und regelmäßiges Sprühen unterstützen Gesundheit und Häutung
💦
Wasser: tägliches Sprühen und frisches Wasser notwendig

Kronengeckos Kronengeckos benötigen gut strukturierte Hochterrarien mit passenden Temperatur- und Feuchtigkeitszonen.



Besonderheit

Der Kronengecko begeistert durch:
✅ seine markanten „Wimpern“ über den Augen
✅ seine ruhige Art
✅ seine faszinierenden Farbformen
✅ sein sicheres Kletterverhalten
Ein wunderschöner tropischer Gecko mit hoher Beobachtungswirkung.

Unser Tipp aus dem Tropenzentrum Hartberg
👉 Kronengeckos benötigen gut strukturierte Hochterrarien mit passenden Temperatur- und Feuchtigkeitszonen.


Wir helfen gerne bei:
Terrarienplanung

  • Beleuchtung

Einrichtung

  • Ernährung

Luftfeuchtigkeit

  • artgerechter Haltung


Wichtig:

Kronengeckos sind geschickte Kletterer und benötigen sichere Terrarien ohne Fluchtmöglichkeiten. Regelmäßiges Sprühen ist besonders wichtig.
Bei ernsthaftem Kaufinteresse wird gerne beraten. Es wird um Verständnis gebeten, dass aufgrund des hohen Aufwands für gesunde Tiere erwartet wird, dass Futter und Zubehör im Tropenzentrum gekauft werden.

⚠️ Wichtiger Hinweis zur Haltung von Reptilien & Amphibien in Österreich
Seit Inkrafttreten des österreichischen Tierschutzgesetzes am 01.01.2005 sind zahlreiche Reptilien und Amphibien in Österreich meldepflichtig.
Die Meldung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. dem Magistrat gemäß:
👉 § 25 Tierschutzgesetz (BGBl. I Nr. 118/2004)
Die Meldung muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb erfolgen.
Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf über die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Haltungsanforderungen.
Bei Fragen zur artgerechten Haltung, Terrariengröße, Beleuchtung oder Technik beraten wir im Tropenzentrum Hartberg gerne persönlich.